In der von der Jahreshauptversammlung am 21.03.2014 verabschiedeten Fassung
§ 1
Diese Beitragsordnung beruht auf § 8 (1) der Satzung der SG 1919 Ueberau e.V. und wurde durch die Mitgliederversammlung am 21.03.2014 beschlossen.
§ 2
-
Jedes Mitglied ist verpflichtet, die unter § 4 dieser Beitragssatzung festgesetzten Beiträge zu zahlen
-
Änderungen der Berechnungsgrundlage sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Sie werden erst nach der Mitteilung wirksam.
-
Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 3
-
Die Beiträge sind in Höhe des Halbjahresbetrages am 01. April und am 01. Oktober eines Jahres fällig und werden von der vom Mitglied angegebenen Kontoverbindung eingezogen.
-
Die Beitragszahlung ist nur durch Bankeinzug möglich
-
Ausnahmen, insbesondere die monatliche Zahlungsweise sowie die Überweisung, kann der geschäftsführende Vorstand zulassen.
-
Der geschäftsführende Vorstand entscheidet auch über die Stundung, die Ermäßigung oder den Erlass der Beiträge. Ein solcher Antrag ist vom Mitglied an den geschäftsführenden Vorstand schriftlich einzureichen.
§ 4
-
Der Beitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag zusammen
-
Der Zusatzbeitrag ist nur dann zu zahlen, wenn das Mitglied in einer Sparte aktiv ist. Der Zusatzbeitrag ist nur für eine Sparte zu zahlen.
-
Der Höhe des Beitrages beträgt:
Grundbeitrag |
Halbjahr |
Jahr |
Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre |
18,00 € |
36,00 € |
Erwachsene |
36,00 € |
72,00 € |
Familie, 1 Kind |
54,00 € |
108,00 € |
Familie, 2 oder mehr Kinder |
66,00 € |
132,00 € |
Rentner |
15,00 € |
30,00 € |
Zusatzbeitrag |
Halbjahr |
Jahr |
Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre |
7,50 € |
15,00 € |
Erwachsene |
15,00 € |
30,00 € |
Rentner |
7,50 € |
15,00 € |
(4) Kinder sind solche nach § 104 Nr. 1 BGB
(5) Unter den Begriff der Familie fallen Lebensgemeinschaften nach Art. 6 GG. Auch eine Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie eheähnliche Gemeinschaften mit gemeinsamem Wohnsitz fallen unter den Begriff der Familie.
§ 5
Diese Beitragssatzung kann gemäß § 8 (1) der Satzung der SG 1919 Ueberau e.V. geändert werden.